
Live-Event: Genossenschaft – die Unternehmensform der Zukunft?
Rückblick
In einer Gesellschaft, in der nicht nur junge Menschen immer mehr nach Sinnhaftigkeit und partizipativen Formen suchen, Rentabilität immer mehr nicht als Zweck, sondern Bedingung sehen, war es Zeit, das Geschäftsmodell der Genossenschaft zu beleuchten. Als eine Unternehmensform für soziales Unternehmertum trifft diese, auch schon vor der Corona-Krise, den Nerv der Zeit. Denn das Genossenschaftsmodell gilt als moderne, nachhaltige Lösung für viele aktuelle Herausforderungen.
Über 40 Unternehmerinnen und Unternehme setzten sich mit den unternehmerischen Aspekten der Genossenschaftsform auseinander, erhielten durch Geschäftsführer lokaler Genossenschaften einen praxisbezogenen Einblick in aktuelle und zukünftig angestrebte Differenzierungsmerkmale und diskutierten mit unseren RUZ-Experten kritisch über deren Vor- und Nachteile.
Publikumsfragen
FRAGE 1: Von thomas Guest a
insbesondere bei nicht-gewinnorientierten genossenschaften, die keine wirtschaftliche leistung produzieren, ist die finanzierung schwierig, wenn nicht ein oder mehrere sponsoren vorhanden sind. ich werde immer wieder damit konfrontiert, dass die erhebung von regelmässigen beiträge der genossenschafter nicht möglich ist. ist diese finanzierungsform wirklich explizit ausgeschlossen?Das ist nicht ausgeschlossen. Es muss in den Statuten stehen und von der Generalversammlung abgenommen werden. Zum Beispiel finanziert sich die Idée Coopérative über Mitgliederbeiträge.
FRAGE 2: Von Ernst Hafen
Da bei Genossenschaften keine Equity Financing möglich ist, ist die Finanzierung eines der grössten Probleme, Genossenschaften zu starten. Ich bin Mitgründer der MIDATA Genossenschaft. Die europäische Genossenschaft (SEC) ermöglicht die Vergabe von non-voting Shares, mit denen man zusätzliches Kapitel generieren kann. Wird das im CH Genossenschaftsrecht auch möglich sein?Ist zurzeit in der Schweiz nicht möglich. Nur Mitglieder-Darlehen oder die Fremdkapitelaufnahme sind möglich.
FRAGE 3: Von Adrian Christen
Ist nicht ein spezifischer Nachteil einer Genossenschaft in Zeiten von Corona nicht der: Min. Anzahl zur Gründung einer Genossenschaft: 7 Mitglieder*innen. Mitglieder der Verwaltung einer Genossenschaft haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (Corona). Heisst dann auch, dass Unternehmen (Genossenschaften) bis zu 7 Beschäftige «leer» ausgehen. Vlt. liege ich auch komplett falsch...Ja, es ist ein Nachteil. Wenn es zu einer Genossenschaftsrevision kommt, müsste dies angepasst werden. Zurzeit ist eine Motion hängig, die verlangt, von sieben auf 3 Gründungsmitglieder zu reduzieren. Angestellte erhalten eine Kurzarbeitsentschädigung. Wenn Verwaltungsmitglieder der Genossenschaft die operative Geschäftsführung inne haben, erhalten Sie keine Entschädigung.
FRAGE 4: Von ???
Problemstellung: Die Rechtsform «Genossenschaft» ist schlecht repräsentiert in den Rechtsgrundlagen. Oder irre ich mich?Es besteht sicher Handlungsbedarf, deshalb braucht es auch das Engagement der Idée Coopérative. Wir unterstützen ein Handbuch zum Genossenschaftrecht, haben den Berner Kommentar für Genossenschaftrecht (erscheint in Kürze) finanziert und publizieren im Januar 2021 den ersten Leitfaden für Cooperative Governance der Schweiz.

Informationen
Datum
12.11.2020
Zeit
17:00 - 18:15
Gesprächsgäste
Henrik Schoop, CEO idée coopérative, Giorgio Feitknecht, CEO ESA, Dr. Hans Häfliger, CEO réservesuisse genossenschaft und Jean-Marie Minka II, Begleiter und Unternehmer
Moderation
Felix Heimgartner, Leiter RUZ Burgdorf und Begleiter
Kosten
kostenlos
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer
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