Aufzeichnung «Liquiditätssicherung in Extremis»
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen die während der ersten interaktiven Livesendung zum Thema «Liquiditätssicherung in Extremis» gestellt wurden.
1. Notkredit von TCHF 500: Kann eine Schweizer Muttergesellschaft den Kredit «abholen und Teile davon der ausländischen Gesellschaft zur Verfügung stellen?»
Nein. Auszug aus Kreditvereinbarung:
«Der Kreditnehmer wird den unter dieser Kreditvereinbarung gewährten Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung seiner laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden. Nicht zulässig sind insbesondere: neue Investitionen ins Anlagevermögen, die nicht Ersatzinvestitionen sind; während der Dauer der Solidarbürgschaft Dividenden oder Tantiemen auszuschütten und Kapitaleinlagen zurückzuerstatten; Aktivdarlehen zu gewähren; Privat- und Aktionärsdarlehen zu refinanzieren; Gruppendarlehen zurückzuführen; oder die Kreditmittel an eine mit dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin direkt oder indirekt verbundene ausländische Gruppengesellschaft zu übertragen. Zulässig ist die Refinanzierung von seit dem 23. März 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei derjenigen Bank, die nach dieser Verordnung verbürgte Kredite gewährt.»2. Welche Art von Notkrediten gibt Raiffeisen raus? Neben dem Notkredit vom Bund. Was sind diese Bedingungen?
Die CHF 100 Mio.-Soforthilfe wurde bis zur Lancierung des CHF 20 Mia. Garantieprogramm gewährt und war einen Art Überbrückungsfinanzierung.
3. Wie wird die Frage «Umsatz wird wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt > wie sollen wir erheblich» definieren?
Es gibt keine Definition für «erheblich». Restaurant, Coiffeur, Kleiderläden … hier ist der Fall klar. Darum ist es weniger die Frage, was «erheblich» heisst, sondern ob die wirtschaftliche Beeinträchtigung mit der Corona Krise zusammenhängt.
4. Wie soll sich ein Start-up verhalten? Via das Lohnkriterium 50'000 CHF beantragen (was wenig hilft) oder noch abwarten, falls noch etwas für junge wachsende Firmen gemacht werden sollte?
Der Maximalbetrag beträgt 10% der 3-fachen geschätzten Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr. Bei einer angenommenen Nettolohnsumme von CHF 150’000 p.a. ergibt das einen maximalen Kreditbetrag von CHF 45’000. Zu beachten ist, dass Startup’s die höhere Lohnsummen haben, maximal CHF 50'000 beziehen können. Die Anträge für das «Covid-19-Kredit»-Programm können bis zum 31.07.2020 bei der Bank eingereicht werden. Unsere persönliche Empfehlung ist, am aktuellen Programm trotzdem teilzunehmen.
5. Wo können wir den Antrag stellen, um sehr schnell einen Kredit zu bekommen, damit wir unsere Rechnungen bezahlen können? Per Post?
Der Antrag soll bei der lokalen Bank gestellt werden über das Covid Formular. Dieses Formular kann via Mail an die Bank gesandt werden.
6. Kann ich auch erst in zwei Monaten das Nothilfeprogramm des Bundes nutzen?
Bis zum 31. Juli 2020 läuft das Programm und bis dann muss der Kreditantrag eingereicht sein. Sobald der Antrag eintrifft wird er bei der Hausbank geprüft und das Geld kommt auf Kontokorrent. Bei 0 Prozent spielt es eigentlich keine Rolle, ob heute oder erst am 31. Juli.
7. Müssen die Kurzarbeitsentschädigungen auch zurückerstattet werden?
Nein. Das sind à-fonds-perdu-Beiträge und müssen nicht zurückbezahlt werden.
8. In der Buchhaltung erscheint nur die Provision, die wir einnehmen. Der Umsatz wäre etwa 6-7x mehr. Haben wir die Möglichkeit diesen Umsatz geltend zu machen bei der Höhe des Kredites?
Hier verweisen wir auf die Selbstdeklaration des Kreditnehmers, die kumulativ erfüllt sein müssen. Zu berücksichtigen sind die in der Schweiz vereinnahmten Umsätze. Werden in der Schweiz lediglich die Provisionen vereinnahmt, gelten diese Einnahmen als Umsatz.
9. Wird sich mein Firmenrating nach dem schlechten Jahr 2020 verschlechtern und muss ich deshalb später mit wesentlich höheren Kreditzinsen rechnen?
Nein. Der Zinssatz für den Überbrückungskredit von 500'000 beträgt 0 Prozent. Der Bundesrat behält sich vor, über den Zinssatz in einem Jahr wieder zu diskutieren. Stand heute wird der Zinssatz aus unserer Sicht nicht oder nur marginal angehoben.
10. Kann ich als Selbstständigerwerbender auch in den Genuss des Übergangskredites kommen?
Ja, das können Sie.
11. In der Verordnung steht: … «der zu verbürgende Kredit dem KreditnehmerIn dazu dienen würde, neue Investitionen ins Anlagevermögen zu tätigen, die nicht Ersatzinvestitionen sind.» Heisst das man darf keine neuen Investitionen tätigen?
Der Kreditnehmer wird den unter dieser Kreditvereinbarung gewährten Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung seiner laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden. Nicht zulässig sind insbesondere: neue Investitionen ins Anlagevermögen, die nicht Ersatzinvestitionen sind (siehe Frage 1).
12. Wir haben keine Hausbank (Postfinance). An wen kann ich mich wenden?
Auch bei der Postfinance können Überbrückungsanträge gestellt werden.
13. Meine Firma hat 2019 den Betrieb aufgenommen. Muss ich für die Berechnung der 10% des Umsatzes zur Bestimmung der Gutschrift den Umsatz von 2019 berechnen oder kann ich den Umsatz von 2020 auf der Grundlage des 3-fachen der Gehälter von 2020 schätzen?
Alle Firmen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden, sind grundsätzlich anspruchsberechtigt. Prognostizierter Umsatz 2020 bei einem Startup ist die dreifache Jahreslohnsumme, und dann 10% davon. (Berechnungsgrundlage siehe Frage 4).
14. Wie werden Vermieter unterstützt, welche den Unternehmen mit der Miete entgegenkommen? Gibt es Bundesunterstützung? Bis wann ist mit einer Entscheidung der Task Force betreffend Mietzins bei Gewerbeliegenschaften zu rechnen?
Es gibt dazu noch keine Antwort. Es gibt eine vom Bundesrat eingesetzte Task Force Mieter-Vermieter. Da wird geregelt, wie hier unterstützt werden kann.
15. Wenn eine Immobilienfirma (Hauptzweck: Vermietung von Immobilien) Ausfälle aufgrund Nichtbezahlung von Mieten hat, kann vom Überbrückungskredit Gebrauch machen? Wenn ja, gelten die Mieten als Umsatz?
Auch hier, der Überbrückungskredit gilt für Ausfälle wegen Corona. Wenn wegen Corona die Mieten ausbleiben, dann ja. Wohnzwecke sind nicht explizit aufgeführt (weil diese Mieten in der Regel weiterlaufen).
16. Vor zehn Jahren betrachtete uns Raiffeisen als risikoreiches Unternehmen, so dass uns über Nacht die Liquidität entzogen wurde. Wir sind trotz der negativen Prognose immer noch auf dem Markt. Haben wir eine Chance, einen Kredit zu erhalten?
Der Überbrückungskredit «Covid-19» ist an keine Bedingungen gebunden, d.h. die Kreditvereinbarung muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet werden. Eine formelle Kreditprüfung findet nur beim Covid-19-Kredit-Plus statt, wo der Betrag > CHF 500‘ und max. CHF 20 Mio. ist.
17. Ab wann und wie lange müssen Überbrückungskredite von bis zu 500'000 Franken zurückgezahlt werden? In monatlichen Raten, pro Semester?
Im Kreditvertrag findet sich keine fixe Amortisation. Die Banken dürfen (und sollen) jedoch Amortisationen und Limitenreduktionen vereinbaren. Die Empfehlung ist, mit den Kunden lineare, quartalsweise Amortisationen ab dem 31.03.2021 zu vereinbaren.
18. Werden die Überbrückungskredite der bestehenden Rahmenlimite zugerechnet?
Nein.
19. Wir sind ein Elektroinstallationsbetrieb und haben hohe Ausfälle bei der Arbeit. Arbeit hätten wir genug und unsere Liquidität ist sonst gut, wären aber froh, wenn wir Unterstützung bekommen würden, Kurzarbeits-Entschädigung, wie gehen wir da vor?
Das dürfte ohne Weiteres ein Fall von Kurzarbeitsentschädigung sein. Auf ruz.ch/corona finden Sie alle Formulare zur Einreichung von Kurzarbeit in Ihrem Kanton.
20. Rechtliche Frage: Kreditorenrückzahlungen werden zurückbehalten – Debitoren Anzahlungen oder Restzahlungen werden zurückbehalten. Was haben wir da für rechtliche Möglichkeiten?
Man sitzt tatsächlich am kürzeren Ende, es gilt ein Rechtsstillstand. Man kann nicht betreiben. Unser Vorschlag: Auf die Leute zugehen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden. Auch hier unterstützt Sie das RUZ.
21. Wir sind eine Reinigungs- und Gartenunterhaltsfirma. Aufträge sind noch vorhanden, die Mitarbeitenden zum Glück noch gesund. Seit dem 17.3. haben wir jedoch Absagen von Kunden (Private & Geschäftskunden). Können wir diese Ausfälle einzeln ausweisen?
Ja, das ist ein Fall für Kurzarbeit. Kurzarbeit ist objektiv formuliert, die Arbeit muss ganz oder teilweise ausgehen, es kommt nicht drauf an, aus welchen Gründen die Kurzarbeit verordnet wird.
22. Wir sind eine Sondermaschinenbauer. Ein Teil unserer Belegschaft im Engineering hat noch viel zu tun, in der Montage dagegen ist wegen der Krise alles blockiert. Kann ich trotzdem Kurzarbeit anmelden?
Kurzarbeit kann man für die beantragen, die davon betroffen sind. Montage ja, Engineering nein. Man muss nicht den ganzen Betrieb anmelden, das geht auch partiell. Wenn man die Kurzarbeit wegen dem Virus beansprucht ist die Wartefrist für eine eventuelle spätere Kurzarbeit weiterhin 2 Jahre Ihr Krisenmanagement sollte auf die jetzt akute Kurzarbeitsberechtigung fokussieren. Wenn Sie partielle Kurzarbeit verlangen, ist ein weiteres Kurzzeitarbeitsgesuch für bisher nicht tangierte Betriebsbereiche möglich.
23. Wie sieht es mit den Mietverpflichtungen aus, Geschäftsräume die nicht genutzt werden können. Speziell Gastro?
Auch bei den Mieten besteht ein Rechtsstillstand, trotzdem ist der Vermieter bei ausbleibenden Mieten berechtigt, eine Kündigung anzudrohen und dann auch innert 30 Tagen auszusprechen – das ist aktuell wahrscheinlich eine Lücke in der Verordnung. Die Mieten sind zu zahlen – es ist zu hoffen, dass es Vermieter gibt, die Augen zudrücken. Verhandeln ist angesagt.
24. Für Einzelfirma-Inhaber: Wenn man eine Ausfallentschädigung von der Versicherung bekommt, verliert man den Anspruch für EO, oder?
Hier ist unseres Erachtens eine unzulässige Doppelversicherung zu prüfen.
25. Muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter, der zu Hause arbeiten muss, eine Entschädigung für Raum, Strom etc bezahlen?
Der Aufwandersatz für Home-Office ist natürlich gegeben – dies gilt nicht erst seit Corona-Zeiten.
26. Was mache ich, wenn ich Kurzarbeit beginnen möchte, aber noch keinen Entscheid vom Amt habe? Soll ich trotzdem den Betrieb reduzieren oder soll ich den Entscheid abwarten?
Sie reduzieren, und stellen gleichzeitig den Antrag. Das dauert ein paar Tage. Wenn es nichts mehr zu tun gibt, besteht Kurzarbeit.
27. Kann ich meine Lehrlinge auch in die Kurzarbeit schicken?
Ja – auch Mitarbeitende mit befristeten Verträgen sind gedeckt.
28. Sind physische Meetings in Unternehmen auf fünf Menschen limitiert, oder können sich mehr Menschen in einem Raum, der gross genug ist, treffen?
Die von Ihne genannte Beschränkung bezieht sich auf Ansammlungen im öffentlichen Raum – bei privaten Versammlungen gilt die 2 Meter-Regelung.
29. Bin Alleinaktionär und GL einer AG. Angestellt mit Lohnausweis. Kann ich Kurzarbeit beantragen?
Ja, möglich – beschränkt auf 80 Prozent des bisherigen Einkommens und höchsten CHF 196 pro Tag.
30. Mein Kunde bezahlt seine Rechnung im Moment nicht. Kann ich ihn jetzt nicht betreiben? Die Rechnungen sind schon älter ...
Im Moment besteht in der Tat bis 19. April 2020 ein Betreibungsstillstand – man kann nicht betrieben werden, kann aber als Kehrseite auch nicht betreiben.
31. In unserer GL sind wie zwei Mitglieder, beide sind angestellt bei unserer AG: 1 Aktionär (100%) und als CEO angestellt und ein «GL-Mitglied» als Leiter Verkauf. Können beide Kurzarbeit anfordern oder gibt es für den 100% Aktionär (nur) das Taggeld?
Für die angestellten GL-Mitglieder gilt volle Kurzarbeitszeitentschädigung von 80 Prozent.
32. Im Kanton BL gibt es als Soforthilfe Fr. 7500.- und pro Mitarbeiter Fr. 250.-, bis max. Fr. 10'000.- pro Unternehmen. Gibt es solche Soforthilfe in allen Kantonen?
Man kann nach unserer vorläufigen Einschätzung nur den bundesrätlichen Kredit beanspruchen – kantonale und gemeindeeigene Finanzhilfen dürfen nur dort beansprucht werden, wo der Bund nicht leistet oder womöglich dort, wo die Banken trotz Bundesgarantie nicht oder nicht voll leisten – allerdings ist die Prüfungsmöglichkeiten der Banken auf die im Covid-Formular genannten Voraussetzungen beschränkt – die Bank darf also nicht von sich aus einen Bewerber für nicht sanierungswürdig erklären.
33. Mitarbeitende, die zur Risikogruppe gehören sind «schutzbedürftig» und zuhause. Können wir für diese Einzelpersonen jeweils einen separaten Antrag stellen? Ist ja keine Kurzarbeit sondern für uns ein Ausfall von personellen Ressourcen.
Diese Präventionsmassnahme ist von der Krankentaggeldversicherung nicht gedeckt.
34. Wie arbeiten Sie zur Bewältigung der Krise mit Verbänden zusammen? Ich finde es wichtig, dass nicht alle selber etwas machen.
Das RUZ pflegt eine sehr enge Zusammenarbeit mit Verbänden, wie Swissmem oder Swissmechanik. Wir haben unter anderem auch ein gemeinsames Screeningboard, um Fälle zu besprechen und etwas draus zu lernen. Aber auch um aufzuzeigen, wie man Finanzierungen (auch bankenunabhängig) bekommt.
35. Wir sind ein Zulieferbetrieb mit 40 Mitarbeitenden und gehen mit einem Teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit. Haben sie im RUZ Berater, die Erfahrung haben und uns organisatorisch helfen können?
Ja klar. Wir haben im RUZ Begleiter, alles krisenerprobte Unternehmer, die Sie unterstützen. Aber nicht nur in der ersten Phase, beim Abwickeln von Kurzarbeit, sondern auch nachher für die langfristige Planung – stabilisieren, durchhalten, wachsen.
36. Bin ein kleiner Industriebetrieb im ZH-Oberland. Wie kann mich RUZ aktuell unterstützen? Welche konkreten Hilfen sie zur Liquiditätssicherung bieten sie? Kommen sie auch vorbei und helfen unserem Buchhalter?
Klar ja! Termin vereinbaren, telefonisch Themen abholen, dann Unterstützung vor Ort (inkl. Wahrung Social Distancing). Wir unterstützen bei Liq.- Planung, Überbrückungs-Finanzierung aber auch weitergehend.
37. Gibt es eine Regelung für Start-ups und Early-Stage Unternehmen?
Siehe Frage 4.
38. Kann die Entschädigung (CHF 3'320.-) für Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen bedingungslos ausbezahlt werden? Die Massnahme zielt ja hauptsächlich auf Kleinstbetriebe. Wie sieht es aber bei grösseren Firmen aus?
Es muss die Unterscheidung gemacht werden: Sind sie Selbständig oder Angestellter? Wenn selbstständig, dann kann die Entschädigung über die Ausgleichskasse ausbezahlt werden, wenn angestellt, dann normal in Kurzarbeit (Formular auf ruz.ch/corona)
39. Wir sind 5 GL aber nur zwei davon sind auch Aktionär, die, wie ich verstanden habe, 3'320.- bekommen. Die anderen 3 GL sind die normal berechtigt für Kurzarbeit, wie die restlichen Mitarbeiter oder bekommen die 3 auch nur 3'320.-?
Alle Mitglieder der GL können Kurzarbeit beantragen. Bezüglich der Entschädigung der Kurzarbeit gelangen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung. Die GL Mitglieder, die Aktionäre sind, erhalten lediglich die 3'320 Entschädigung. Die 3 übrigen GL Mitglieder erhalten die übliche KAE wie die Angestellten.
40. Für mitarbeitende Ehefrau in Einzelfirma, muss man Kurzarbeit beantragen oder bei EO?
Hier gilt zu unterscheiden ob die Familie Kinder (minderjährig) oder keine Kinder hat. Falls die Familie Kinder hat, hat jeder anspruchsberechtigte Elternteil auf die Entschädigung. Je Arbeitstag wird jedoch nur eine Zulage ausbezahlt, da die Kinderbetreuung von einem Elternteil allein bewältigt werden kann. Fall die Familie keine Kinder hat und die Frau regelmässig Lohn und somit auch die Sozialleistungen bezahlt hat, müsste aus unserer Sicht für die Ehefrau Kurzarbeit beantragt werden können.
41. KAE für Aktionär/Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis einer AG. Welche Berechnungsgrundlage ist massgebend? 4150 CHF für 80 % = 3320 CHF KAE oder der tatsächliche Lohn?
Arbeitnehmer in einer arbeitgeberähnlichen Stellung: Gesellschafter einer GmbH; Aktionäre einer AG, welche als Angestellte im Betrieb arbeiten; Personen, welche im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, haben Anspruch auf die Kurzarbeitsentschädigung. Die Höhe der KAE unterscheidet sich für Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Stellung. Hier kommt eine Pauschale von monatlich CHF 3320 zur Anwendung.
42. Das Kreditformular COVID19 verbietet die Ausschüttung von Dividenden während der Kautionsversicherung. Was ist, wenn die Dividende für den Erwerb eines KMU über eine Holdinggesellschaft vorgesehen ist?
Nach der aktuellen Regelung ist nach unserer Auffassung bei Inanspruchnahme des Überbrückungskredites nach COVID19 die Tilgung des Darlehens für den Erwerb des KMU zu sistieren, bis der Überbrückungskredit getilgt ist. Mit dem Darlehensgeber ist das Gespräch zu suchen.